Betreuungsanspruch für Kinder/Jugendliche mit Beeinträchtigung über 14 Jahre

Das vorherschende Kinderförderungsgesetz greift derzeit nur bis zum Eintreten des 14. Lebensjahres der Kinder.

Eine Betreuung darüber hinaus ist gesetzlich nicht verankert.

 

Wir möchten erreichen, dass Kindern mit Beeinträchtigungen über das 14. Lebensjahr hinaus, das Recht auf eine adäquate Betreuung an Nachmittagen und in den Ferien zusteht.

 

 

Text: St. Köppe




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