Willkommen in der "Schule am Lebensbaum"
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage.
Liebe Eltern,
ab dem 1. März 2021 ist der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen.
Das bedeutet, die Schulpflicht kann in einer Woche je nach Anmeldung entweder durch Präsenzunterricht in der Schule oder durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause erfüllt werden.
Ihre Entscheidung ist wöchentlich bis Freitag 12.00Uhr schriftlich anzuzeigen und ist für die nächste Woche verbindlich.
Bitte den Gesundheitsfragebogen.pdf nicht vergessen.
Notbetreuung oder Distanzunterricht finden nicht statt.
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Dritte Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale)
Vom 29. Januar 2021
zuletzt geändert durch
Zweite Verordnung zur Änderung der Dritten Eindämmungsverordnung der Stadt
Halle (Saale)
Vom 26. Februar 2021
(5) In Schulen ist innerhalb des Schulgebäudes außerhalb des eigenen Klassenraums und auf dem Außengelände immer dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht durchgehend eingehalten werden kann, von allen Personen, die sich dort aufhalten, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Satz 1 gilt nicht für Schüler der Ersten bis Vierten Jahrgangsstufen, diese müssen eine medizinische oder nichtmedizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 6, solange sie sich im Klassenverband befinden.
(10) Soweit nach dieser Verordnung eine Verpflichtung zur Verwendung einer nichtmedizinischen oder medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, gilt dies nicht für folgende Personen:
a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie
b) Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall für Personen, die mit diesen kommunizieren,
c) Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise (z.B. durch plausible mündliche Erklärung, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen.
Bleiben Sie gesund.
Ihre Schulleitung
aktualisiert 28.02.2021
Bildung und Teilhabe (BuT) -
Angebot kostenloses Mittagessen während der Pandemie
Für Schulkinder, welche pandemiebedingt nicht die Schulen besuchen können und anspruchsberechtigt sind auf Leistungen von Bildung und Teilhabe, kann ab sofort das kostenlose Mittagessen in der Stadt Halle (Saale) nach Hause geliefert werden.
Dafür wenden sich die Eltern mit einer Kopie des gültigen BuT-Leistungsbescheides an ausgewählte Caterer, die die Möglichkeit der Belieferung nach Hause anbieten und umsetzen.
Dies sind:
Daniel Teichmann info@danielteichmann.com Bergmanns
M+P-Service firma@bergmanns.de
Heideklause GmbH bestellung@heideklause-halle.de
Bürgerhaus Lützschena bestellung@bürgerhaus.de
Der Nachweis für die Anspruchsberechtigung auf ein kostenloses Mittagessen ist mit dem gültigen Leistungsbescheid gegenüber einem der oben ausgewiesenen Anbieter in den Fällen notwendig, wenn dieser als Anbieter im Regelbetrieb nicht genutzt wird.
Die Auflistung der Caterer, die eine Belieferung in den elterlichen Haushalt sicherstellen, ist auch abrufbar unter
http://www.halle.de/Anbieterdatenbank
Die Abrechnung erfolgt wie bisher, zwischen dem Caterer und der Stadt Halle (Saale), Fachbereich Soziales.
Dieses Verfahren wird beibehalten, bis in den Einrichtungen der Regelbetrieb wiederaufgenommen wird und die Mittagsversorgung für die Kinder sichergestellt ist.
Sollten Sie Anfragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Halle (Saale) Fachbereich Soziales - Ansprechpartnerinnen
Frau Annerose Winter annerose.winter@halle.de, Telefon 221 5410
Frau Sylvia Schulze sylvia.schulze@halle.de, Telefon 221 5428 und
an das Jobcenter der Stadt Halle (Saale) unter der Hotline 6822 555,
Informationen sind abrufbar unter www.jobcenter-hallesaale.de.
Katharina Brederlow
Beigeordnete
18.02.2021
Leistungen im Zusammenhang mit Home Schooling
Die Bundesregierung hat veranlasst, dass die Jobcenter die Möglichkeit haben, transferleistungebeziehenden Familien einen Zuschuss für ein digitales Endgerät zu gewähren.
"Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinausgeht.
Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht (auch wenn diese aufgrund der landesinternen Möglichkeiten freiwillig erfolgt).
Eine gesonderte Antragstellung ist entbehrlich, denn dieser Mehrbedarf ist grundsätzlich von der Antragstellung nach § 37 SGB II umfasst.
Leistungsbezieher brauchen lediglich darzulegen (formlos), dass dieser Mehrbedarf unabweisbar ist.
Unabweisbar ist der Bedarf insbesondere, wenn die geltend gemachte Ausstattung mit digitalen Endgeräten für Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erforderlich ist und nicht anderweitig - insbesondere durch Zuwendungen Dritter - gedeckt wird.
Die Höhe des Mehrbedarfs ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) nicht übersteigen. Die Anschaffungskosten für einen Drucker werden in der Regel auf die im Haushalt lebenden Schülerinnen und Schüler aufgeteilt.
Liebe Eltern,
Bitte beachten Sie den "Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona Pandemie" und den angepassten "Hygieneplan" für unsere Schule.
Der Fragebogen muss von jedem Schüler/ jeder Schülerin vorgelegt werden. Die Eltern sind verantwortlich nach den Ferien oder nach 5 Fehltagen zu dokumentieren, dass keine gesundheitlichen Symptome im Kontext mit Covid 19 gegeben sind und der Schulbesuch unbedenklich ist.
Erkennbare Symptome einer COVID-19 Erkrankung oder Erkältungssymptome sind:
Fieber, Husten, Kurzatmigkeit / Atemnot, Halsschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, verstopfte Nase, Fehlen von Geruchs- und Geschmackssinn, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Bindehautentzündung, Hautausschlag, Apathie
Sobald einer der Punkte des Fragebogens im Vorfeld bejaht wird, ist eine Teilnahme am Schülertransport oder der Schulbesuch nicht möglich. Im Verdachtsfall oder im Fall des Zutreffens der gestellten Fragen sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden und der/ die Schüler/In nicht zur Schule kommen.
Ein erneuter Schulbesuch nach einer plötzlich aufgetreteten Erkrankung während des Schulbesuches ist frühestens nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder möglich.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Schutz aller.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund.
Ihre Schulleitung
aktualisiert 09.01.20221