Rechtliche Grundlagen

Um Kindern und Jugendlichen eine größtmögliche Selbstständigkeit für eine aktive Lebensbewältigung zu ermöglichen, kann die Aufnahme in die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung notwendig sein. Hier werden ein strukturierter Unterrichtsalltag, der Einsatz spezifischer Lehr- und Lernmittel, individuelle Förder- und Entwicklungspläne vorgehalten und tragen dazu bei, Bildung und Erziehung der Schüler zu unterstützen.

 

 

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Fortschreibung ist seit August 2022 und somit seit dem Schuljahr 2022/2023 der bayerische LehrplanPLUS Förderschwerpunkt geistige Entwicklung verbindliche Arbeitsgrundlage in den Förderschulen für geistgie Entwicklung in Sachsen-Anhalt.

 

Eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung arbeitet nach der Stufenstruktur:

  • Grundstufe
  • Mittelstufe
  • Berufsschulstufe.

 

Der Schulbesuch endet in der Regel nach zwölf Schulbesuchsjahren. Auf Antrag kann die Schulbesuchszeit einmal im Verlaufe der Schulzeit um ein Schuljahr verlängert werden. Grundlage für diese Entscheidung des Landesschulamtes stellt ein aktuelles Fördergutachten dar.

 

In der täglichen Unterrichtszeit sind drei Unterrichtsblöcke zu planen, die lerngruppenorientiert durch angemessene Pausenzeiten unterbrochen werden. Zwei Unterrichtsblöcke finden vor einer umfangreicheren Mittagspause statt. Diese Unterrichtsblöcke umfassen in der Regel mindestens zwei Unterrichtsstunden umfassen. Ein Unterrichtsblock ist nach der Mittagspause einzurichten.

 

 

 

Gesetzestexte und Erlasse:

 

  • Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (LSAVerf) in der Fassung vom 16.07.1992, zuletzt geändert am 27.01.200
  • Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung vom 11.08.2005, zuletzt geändert am 24.06.2014
  • Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf Verordnung über die sonderpädagogische Förderung(SoPädFV ST 2013) in der Fassung vom 08.08.2013
  • Unterrichtsorganisation für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an Förderschulen
  • RdErl. des MK vom 23.4.2015 – 23-81027/4 Fundstelle: SVBl. LSA S.86 Bezug: RdErl. des MK vom 13.4.2011 (SVBl. LSA S. 175), zuletzt geändert durch RdErl. vom 1.8.2012 (SVBl. LSA S. 161)
  • Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus,  München, 2007
  • Lehrplan für die Berufsschulstufe Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München, 2003
  • LehrplanPlus Förderschwerpunkt geistige Entwicklung; Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), München 2022

 




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