Stadt- und Kreiselternrat
Der Stadtelternrat bildet sich innerhalb einer Stadt oder Gemeinde durch die Elternräte der einzelnen Einrichtungen und ist Ansprechpartner für alle Eltern kommunalen und freier Träger.
Die Trennung der beiden Elternratstypen ist durch die Trennung der Landesaufgabe Schule und der Kommunalaufgabe Kita, Hort und Tagespflege begründet. In vielen Städten hat sich deshalb auch die Stadtratsstruktur zu einem Schulausschuss und einem Jugendhilfeausschuss entwickelt.
Schule ist personaltechnisch mit Lehrern dem Land zugewiesen, während Kita, Hort und Tagespflege mit Erziehern der Stadt bzw. Gemeinde zugewiesen sind.
Diese Gremien dienen dem Erfahrungs- und Informationsaustausch und beschäftigen sich u.a. mit der Schulentwicklungsplanung und der Unterrichtsversorgung.
Aufgaben eines Stadtelternrates
- Weiterbildungsmaßnahmen für Elternräte in den Einrichtungen (Rechte und Pflichten) organisieren
- Erfahrungsaustausch zwischen den Eltern schaffen
- Probleme zusammentragen, da häufig dasselbe Problem an mehreren Einrichtungen auftritt und man somit als Gruppe auftreten kann
- Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung (Homepage, Soziale Netzwerke, E-Mailverteiler)
- Verbund zu anderen Stadtelternräten suchen, um z.B. Probleme bis zur Landesregierung zu tragen